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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Allen Lieferungen und Leistungen der
Firma HEINZ-PETER SCHMIDT in Erfüllung von
Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang
mit seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese
Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende
und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von
HEINZ-PETER SCHMIDT; dies gilt auch für eine
Abbedingung des Schriftformerfordernisses
2. HEINZ-PETER SCHMIDT wird nach
Möglichkeit vereinbarte oder angegebene
Lieferzeiten pünktlich einhalten. Sollte der
Käufer im Fall des Verzuges oder der
Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, so beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des
Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz
unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht
Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines
sonstigen mittelbaren Schadens.
3. Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald die Ware dem Transportunternehmer
übergeben worden ist und das Lager verlassen
hat. Dies gilt auch dann, wenn HEINZ-PETER
SCHMIDT die Transportkosten übernommen hat.
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der
Kunde unmittelbar gegenüber dem
Transportunternehmen innerhalb der dafür
vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei
Sendungen des Kunden an HEINZ-PETER SCHMIDT
trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das
Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei
HEINZ-PETER SCHMIDT in Recklinghausen
4. Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des
Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit
unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann
geltend machen, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
5. Vertragsgegenstand ist ausschließlich
das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und
Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der
jeweils beiliegenden Produktbeschreibung. Andere
oder weitergehende Eigenschaften und/oder
Merkmale oder ein darüber hinausgehender
Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart,
wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden. Beanstandungen wegen
Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und
Mengenabweichungen sind, soweit diese durch
zumutbare Untersuchungen feststellbar sind,
unverzüglich, spätestens jedoch binnen zweier
Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend
zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch
HEINZ-PETER SCHMIDT beträgt 24 Monate ab Erhalt
der Ware; bei der Lieferung von gebrauchter Ware
beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
HEINZ-PETER SCHMIDT ist bei berechtigten
Beanstandungen berechtigt, im Falle der
Unzumutbarkeit eine Nachlieferung und/oder
Mängelbeseitigung zu verweigern. Im übrigen sind
weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit
einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei
Lieferung zusammenhängen, und jede sonstige
Haftung von HEINZ-PETER SCHMIDT wegen
fahrlässiger Pflichtverstöße ausgeschlossen, und
zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese
gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte
Handlung, positive Vertragsverletzung und
Verletzung von Pflichten bei den
Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt
nicht für einen Schaden, der auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung von HEINZ-PETER SCHMIDT oder
eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruht und auch nicht für
Schäden aus einer von HEINZ-PETER SCHMIDT zu
vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit der geschädigten Person.
6. Bei Computerprogrammen übernimmt
HEINZ-PETER SCHMIDT keine Gewähr und haftet
nicht dafür, dass die Programmfunktionen den
spezifischen Anforderungen des Käufers genügen
oder mit Komponenten in der speziellen
Hardwarekonfiguration beim Käufer
zusammenarbeiten. Jegliche Gewährleistung und
Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch
vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines
Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße
Behandlung oder Fehlbedienung der Ware
entstanden sind. HEINZ-PETER SCHMIDT haftet in
keinem Fall für Datenverlust.
7. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch
den Kunden im Eigentum von HEINZ-PETER SCHMIDT.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für
alle Forderungen, die HEINZ-PETER SCHMIDT gegen
den Käufer im Zusammenhang mit dem
Kaufgegenstand nachträglich erwirbt. Während der
Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer
zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des
Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und
seinen Verpflichtungen aus der
Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der
Kunde ist verpflichtet, HEINZ-PETER SCHMIDT alle
im Rahmen einer Rechteverfolgung aus
vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen
Auskünfte zu erteilen. Soweit Computerprogramme
zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer
grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht
zum Laden und Ablaufenlassen des Programms
gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen
des betreffenden Programms nichts abweichendes
ergibt. Dementsprechend richten sich die
einzelnen Nutzungsrechte nach den
Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
8. HEINZ-PETER SCHMIDT ist berechtigt,
die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des
Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
9. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt
eine neue Bestimmung, die in ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für Verträge, die unter
Einschluss dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist
Recklinghausen. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
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